FREIE PLÄTZE: Ab Sommer 2025

FREIE PLÄTZE

Ab Sommer 2025

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Herzlich Willkommen auf der Webseite der Kindertagespflege "Die kleine Regenbogenraupe" in Bochum

Die von mir betreute Gruppe in Bochum bietet Platz für bis zu 5 Kinder. Damit kann ich eine intensive Betreuung Ihres Kindes gewährleisten und es individuell fördern. Willkommen sind Kinder ab einem Alter von 1.

Die Betreuung Ihres Kindes erfolgt in großzügigen Räumen in Bochum mit kindgerechter Ausstattung. Die Öffnungszeiten meiner Kindertagespflege sind: Mo-Fr 8:00-15:30

Seit 2019 bin ich als qualifizierte Kindertagespflegeperson tätig und mit Leib und Seele für das Wohl Ihres Kindes da! Ich begleite Ihr Kind in seiner Entwicklung und biete ihm interessante Anregungen.

Was ist das Besondere an der Kindertagespflege bei Tagesmüttern und Tagesvätern?

Die professionelle Kindertagespflege bei Tagesmüttern und Tagesvätern ist, wie der Kindergarten auch, ein offizielles staatliches Angebot. Die Vermittlung, Überwachung und Finanzierung erfolgt durch einen öffentlichen Träger (Jugendamt). Die Betreuung der Kinder durch qualifizierte Tagesmütter und Tagesväter richtet sich nach dem offiziellen Bildungsplan des jeweiligen Bundeslandes. Die Arbeit in der Kindertagespflege erfolgt in engem Kontakt mit dem Jugendamt, das als ständiger Ansprechpartner und zugleich Kontrollinstanz in Erscheinung tritt.

Die Besonderheit der Kindertagespflege bei Tagesmüttern und Tagesvätern liegt in der überschaubaren Gruppengröße. Aus pädagogischer Sicht sind die Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren in einer Kleingruppe ideal. Somit können Tagesmütter und Tagesväter intensiv und individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen und es als konstante Bezugsperson spielerisch fördern. Darüber hinaus erleichtert Ihnen die hohe Flexibilität der Kindertagespflege die Organisation des familiären Alltags und die grundlegende Betreuung Ihres Kindes.

Ein Platz in der Kindertagespflege ist nicht teurer als ein Krippen- oder Kindergartenplatz. Die tatsächliche Höhe des Eigenbetrages der Eltern oder des erziehungsberechtigten Elternteils für die öffentlich geförderte Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater richtet sich nach dem Einkommen.